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Verfasst von: Svenja am 09.04.2008 04:19
 


THEMA:  Hauptwohnsitze
Hallo, ich habe die außergewöhnliche Situation, daß ich im Mai nach Österreich zu meinem Freund ziehe, aber sowohl in Deutschland ein Geschäft+Internetshop als auch in Österreich einen Internetshop betreibe...daher würde ich also auch gerne einen Wohnsitz in Deutschland behalten. Sind 2 Hauptwohnsitze bei dieser Konstellation möglich? Und hätte das, wenn der Hauptwohnsitz mit Lebensmittelpunkt Österreich wäre, irgendwelche Auswirkungen? Kann ich meinen PKW in Deutschland gemeldet lassen als Geschäftswagen (Kann man ihn eigentlich als Einzelunternhemen über die Geschäftsadresse melden oder muß es die private sein?)? Wer hilft einem zusätzlich bei Fragen zum Elterngeld, da ich auch noch Mama werde?! Uhhh...Fragen über Fragen und ich finde leider einfach keine Leute, die mir weiterhelfen können *schnief* :) Vielleicht hab ich hier Glück? LG Svenja
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 09.04.2008 04:19
 


THEMA:  Re: Hauptwohnsitze
Ich denke, dass würde ich scheibchenweise auflösen. Zuerst die Frage, wo wohnen Sie "wirklich". Wenn ich richtig verstehe, verlagern Sie Ihren Wohnsitz tatsächlich nach Österreich, da Sie hier den "Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses" haben werden - nämlich ihre neu gegründete Familie. Wenn dem so ist, dann sind Sie in Österreich mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig - es wirken aber "erleichternd" die Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Internetshop ist nun keine lokale Einkunftsquelle und wenn Sie ihn von hier aus betreiben (Pflegen, abfragen, ausliefern ...) dann sehe ich ihn auch in Österreich als Einkommen und damit hier als steuerpflichtig. Mir ist nicht ganz klar, warum Sie dazu in Deutschland einen Wohnsitz behalten möchten? Den PKW, wenn Sie in Österreich ansässig sind, müssen Sie in Österreich melden (siehe Artikel in meiner "Zeitung" auf http://www.hochweis.at/hochweis.php?katid=5&id=40). Zum Thema Elterngeld würde ich mit Ihrer STelle in Deutschland darüber reden, wie es mit den Zahlungen aussieht, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen. Ich würde einmal davon ausgehen, dass diese Zahlungen dennoch an Sie geleistet werden. Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen - alles Gute! Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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