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Verfasst von: Goldentimo am 11.04.2008 13:14
 


THEMA:  Taggeld bei Seminaren
Hallo, Ich habe 2007 einige Kurse im Auftrag meines Arbeitgebers besucht. Die Kurse wurde alle von meinem Arbeitgeber bezahlt. Gemäß Firmenrichtlinie durfte ich kein Taggeld verrechnen, da in diesen Kursen immer die Verpflegung und Übernächtigung inkludiert war. Kann ich hier bei meiner Arbeitnehmerveranlagung ein Taggeld nachträglich geltend machen? Vielen Dank im Voraus für die Info. Goldentimo
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.04.2008 13:14
 


THEMA:  Re: Taggeld bei Seminaren
Im Prinzip können Sie das machen. Sie müssen allerdings (im Inland) für Mittag und Abendessen jeweils 50 % vom Taggeld abziehen. Wenn nun beides beim Seminar inkludiert war, bleibt natürlich nichts mehr übrig. Wenn aber nur das Mittagessen inkludiert war und Sie für das Abendessen selbst aufkommen mußten, dann können Sie eben den entsprechenden Anteil noch ansetzen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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