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Verfasst von: Franz am 10.04.2008 11:06
 


THEMA:  Abschreibung eines Notebooks
Hallo, ich habe mir als umsatzsteuerbefreiter Kleinstunternehmer gestern ein Notebook um 1200 Euro brutto gekauft. Muss ich den jährlichen Abschreibungsbetrag von 400 Euro auch in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anführen (Falls ja, am Jahresende oder am Jahresanfang?) oder einfach nur im Anlagenverzeichnis vermerken? Bei dem Gesamtpreis von 1200 Euro brutto ist eine zusätzliche Garantieverlängerung von 200 Euro inkludiert. Können diese 200 Euro sofort abgesetzt werden und müssen somit nur die 1000 Euro über 3 Jahre abgeschrieben werden? Vielen Dank
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.04.2008 11:06
 


THEMA:  Re: Abschreibung eines Notebooks
In der Einnahmen-Ausgabenrechnung würde ich € 1.200,-- am Tag der Bezahlung eintragen. Die Afa selbst wird dann in der Anlagenbuchhaltung ermittelt und schließlich nur die AFA ins E1a aufgenommen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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