Verfasst von:
EvaU am
11.04.2008 12:36
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THEMA: Mehrfach geringfügig beschäftigt |
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin im Tiergarten Schönbrunn geringfügig beschäftigt (Versicherung: WGKK) und habe einen Lehrauftrag von der Uni Wien (Versicherung: BVA), der ebenfalls unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Beide zusammen liegen allerdings darüber. Muss ich mich nun selbstversichern, oder kann ich weiter bei meiner Mutter bei der BVA mitversichert sein?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.04.2008 12:36
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THEMA: Re: Mehrfach geringfügig beschäftigt |
Wenn Sie 2 od. mehr geringfügige Anstellungen haben,sind Sie kranken-u.pensionsversichert. Beiträge werden Ihnen im folgenden Kalenderjahr zwingend vorgeschrieben.
Es ist aber sinnvoll, diese bereits monatlich zu bezahlen, damit Sie auch die Leistungen in Anspruch nehmen können.
Am besten Sie fragen bei der WGKK 01 60 122.
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