Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Thomas E am 16.04.2008 10:27
 


THEMA:  Steuern für Kleinunternehmer
Guten Tag, Ich habe vor über einen Online-Shop Produkte über das Internet zu vertreiben und wollte wissen wie es steuerrechtlich für Kleinunternehmer aussieht (bin Neuling). Ich habe es so verstanden dass man als Kleinunternehmer bis € 30.000 dem Kunden keine Steuer verrechnen muss, u. sich somit wohl einiges an Buchhaltung erspart. Die Ware die man beim Großhändler einkäuft wird jedoch schon versteuert (rechnet der Großhändler die Steuer automatisch an?). Würde mich über Antwort freuen!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 16.04.2008 10:27
 


THEMA:  Re: Steuern für Kleinunternehmer
Mit dem Kleinunternehmer ist das so eine Sache. Sie führen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer an, können sich aber im Gegenzug auch keine Vorsteuern abziehen. Wenn Sie nun überwiegend Ihr Einkommen im An- und Verkauf begründen - wie ich das gelesen habe, dann ist es fraglich, ob Ihnen das etwas bringt. Sie zahlen beim Einkauf die Umsatzsteuer an Ihre Lieferanten - können Sie vom Finanzamt nicht zurückbekommen - und haben somit einen 20 % höhreren Einkaufwert als Ihre Berufskollegen. Somit müssen Sie das auch bei Ihren Verkaufspreisen berücksichtigen. Auch im Bereich der Investitionen (Server, Webpageerstellung, Büroausstattung, computer.....) haben Sie 20 % höhere Kosten. Es stimmt, sie müssen dafür unterjährig keine Umsatzsteuermeldungen machen und daher würde (theoretisch) eine einmal-jährliche Buchhaltung genügen. Fraglich ist, ob dies Ihnen auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen reicht und Sie nicht zwischendurch wissen wollen (müssen von der Bank aus) wie es bei Ihnen steht? Z.B. Gewinndisposition vor Jahresende. Somit würde ich Ihnen empfehlen, die Frage für sich nochmals zu erwägen. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.76 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.