Lieber Herr Stanojevic,
Das hängt unter anderem davon ab, ob die Verwertung durch den Dienstgeber erfolgt und Sie daraus Ihren Anteil im Zuge eines bestehenden Dienstverhältnisses erhalten oder ob Sie der Eigentümer sind der verkauft.
Eine umfangreiche Beantwortung finden sie unter:
http://www.awsg.at/portal/media/2982.pdf?PHPSESSID=a60ad260f08683b0fb7807d32e93d4b5
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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