Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einiger Zeit bin ich Hauptberuflich (als Pilot) in Italien angestellt, hab dort allerdings keinen Wohnsitz, da mir die Firma das Hotel bezahlt. Meinen Hauptwohnsitz habe ich weiterhin in Österreich.
Mir werden ganz normal jeden Monat die italienischen Steuern abgezogen...
Soweit ich das Doppelbesteuerungsabkommen zw. Ö und I verstehe, kann ich mein Einkommen in Italien versteuern!? Auch wenn ich nicht mehr als 183 Tage in Italien bin wegen der Ausnahme für Luftfahrer!? Ist das richtig?
Weiters habe ich jetzt von der Firma sowas wie eine Jahresabrechnung bekommen...
Muß ich damit etwas machen bzw. das beim Finanzamt abgeben oder kann ich das einfach ignorieren, da mir die Lohnsteuern eh schon abgezogen wurden und ich sonst kein zusätzliches Einkommen und auch keinen Wohnsitz in Italien habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
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