Verfasst von:
Norbert1 am
17.04.2008 14:17
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THEMA: Fiskal-LKW |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade dabei, ein Handelsunternehmen zu grüden, das ich neben meinem Angestelltenverhätnis betreiben möchte.
Im Rahmen dieser Tätigkeit werde ich ein Lieferfahrzeug benötigen. Zufälliger Weise habe ich vor kurzen - als Privater - einen Fiskal-LKW-fähiges KFZ bestellt, dieses jedoch noch nicht ausgeliefert bekommen.
Ist es möglich, dieses Fahrzeug noch mittels Vorsteuerabzug in die Firma reinzunehmen, oder kann ich zumindest die laufenden Kosten bei betrieblicher Nutzung geltend machen?
danke |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
17.04.2008 14:17
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THEMA: Re: Fiskal-LKW |
Sie können dieses Fahrzeug auf alle Fälle abschreiben.Sowohl gewinnmindernd als auch die Vorsteuer.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.04.2008 14:17
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THEMA: Re: Fiskal-LKW |
ob Sie das KFZ in den Betrieb nehmen können oder km-Geld abrechnen hängt vom Grad der Nutzung ab.
weniger als 50 % betrieblich => KM-Geld
mehr als 50 % betrieblich => in Betrieb zu nehmen, Privatanteil wird als Eigenverbrauch/Privatanteil versteuert
Nur wenn Sie das Auto mehr als 50 % betrieblich nutzen können Sie vom Vorsteuerabzug auch profitieren.
Ich nehme an, dass Sie als Einzelunternehmer (also nicht GmbH) selbständig werden, somit ist es einfach möglich die Entscheidung über Betrieb oder nicht nach dieser Regelung zu treffen, auch wenn die Bestellung schon erfolgt ist.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Norbert1 am
17.04.2008 14:17
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THEMA: Re: Fiskal-LKW |
Da wird für mich wohl die Abrechnung des KM-Geldes sinnvoll sein.
Danke für die Antworten! |
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