Hallo Forum!
Die Gattin eines Gastwirtes führt dessen Betrieb ab einem bestimmten Stichtag weiter.
Kann ich die Zahlungen seiner offenen Rechnungen, welche die Gattin nun tätigt, bei ihr als Aufwand berücksichtigen? Wie sieht es mit der Vorsteuer aus?
Ich danke für eure Tipps!
Christa
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