Verfasst von:
anna-marinna am
20.04.2008 08:57
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THEMA: vermietung und verpachtung est |
ch habe eine frage bezüglich vermietung und verpachtung.... eine bekannte von mir hat eine wohnung in der steiermark - welche sie weil sie seit jahren in wien liebt seit etwa drei jahren vermietet. sie hat in dieser zeit die vom finanzamt angesetzte afa angesetzt und dann noch die kreditzinsen (vom wohnungskauf usw). heuer ist es aber der fall, dass sie nur mehr einen monat einkünfte aus der vermietung hat (mieter wurde zum glück gekündigt weil er die wohnung beinahe verwüstet hat). jetzt will sie die est-erklärung machen... kann ja nur einen monat einkünfte eintragen - wie sieht es denn nun mit den aufwand (versicherung, kreditzinsen usw) bzw mit der afa aus.... wird auch nur ein monat afa eingetragen oder fürs ganze jahr. und sollen die "aufwände" gezwölftelt werden oder komplett angegeben werden. - sie will nicht "sparen" sie möchte wirklich alles richtig machen und keine schwierigkeiten mit behörden bekommen.
weiters wäre die frage - wenn sie sich entscheiden würde keinen neuen mieter zu suchen - sondern die wohnung für eigenbedarf zu verwenden, wären dann die in den letzten drei jahren angegebenen afa-beträge zurückzuerstatten? muss sie dann im nächsten jahr eine steuererklärung machen oder reicht es wenn sie mit dieser bekannt gibt, dass es zu keinen weiteren einkünften aus vermietung und verpachtung mehr kommen wird. und wie wäre es wegen der steuervorauszahlungen fürs kommende jahr - und was müsste man da noch beachten.
entschuldigung wegen der vielen fragen!!!! für hilfe wären wir sehr dankbar
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.04.2008 08:57
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THEMA: Re: vermietung und verpachtung est |
Wenn nach dem einen Monat die Betriebseinstellung erfolgt, dann kann man nur die Ausgaben für 1 Monat geltend machen.
Die Afa-Beträge müssen nicht rückerstattet werden.
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