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Verfasst von: Sleivak am 28.05.2008 14:30
 


THEMA:  Tagesdiäten Ausland
Liebes Forum Zum Thema Tagesdiäten gibt es so umfangreiche Informationen, dass man kaum noch den Überblick behält. Meine Frage: Gilt diese 5, bzw. 15 Tageregelung auch für das Ausland. Mein Freund ist selbständig und zur Zeit über Wochen in Moskau. Auf seiner Rechnung hat er auch das Taggeld aufgeführt (z.B. 30x40,6€, weil er 30 Tage durchgängig dort war), die ihm die Auftragsfirma auch bezahlt. Kann man nun im Gegenzug diese 30 Tage auch als Betriebsausgabe geltend machen? Ich habe schon so viel Zeit mit dem Versuch verbracht, da eine klare Antwort zu bekommen. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid Danke
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 28.05.2008 14:30
 


THEMA:  Re: Tagesdiäten Ausland
Hier kommt sie, die klare Antwort: JA, die 5 bzw. 15 Tage-Regelung gilt auch für das Ausland. Zu beachten ist aber, dass die Differnz zwischen den ausländischen Tagggeld/Nachtgeld und dem österreichischen zeitlich UNBEGRENZT absetzbar ist, da diese Differenz als Betriebsausgabe auf Grund des Kaufkraftausgleiches gilt. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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