Verfasst von:
Hannes am
22.04.2008 20:11
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THEMA: Kauf Eigentumswohnung - Arbeitnehmerveranlagung |
Hallo !
Wenn ich mir eine Eigentumswohnung kaufe, was kann ich hier Steuerlich "abschreiben".
Ein Teil wird durch Kredit finanziert.
Es gibt doch hier auch sicher Obergrenzen dh. die ganzen Wohnungskosten werd wohl kaum berücksichtigt werden oder?
Danke für Ihre Antworten.
MfG
Johannes
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
22.04.2008 20:11
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THEMA: Re: Kauf Eigentumswohnung - Arbeitnehmerveranlagung |
Ich gehe davon aus, dass Sie die Eigentumswohnung nicht vermieten, sondern selbst benutzen.
In diesem Fall können Sie die Rückzahlungen als Sonderausgaben geltend machen:
Obergrenze: € 2.920,--jährlich.Wenn Sie Alleinverdiener sind, dann doppelt soviel.
Beträgt allerdings Ihre Jahreseinkommen mehr als € 36.400,-- jährlich,dann können Sie nur weniger absetzen und ab einem Einkommen von € 50.900,--gar nichts mehr.
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Verfasst von:
Christian am
11.08.2014 14:48
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THEMA: Kauf Eigentumswohnung - Arbeitnehmerveranlagung |
Hallo,
ich war beim Kauf der Eigentumswohnung nicht der erste Wohnungsinhaber/-nutzer. Habe es vom Erstbesitzer gekauft. Gilt dies trotzdem als "Wohnraumschaffung?" kann ich hier etwas in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen? Vielen Dank im Voraus! MfG Christian |
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