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Verfasst von: Kurt Weghuber am 05.05.2008 07:46
 


THEMA:  Jahresausgleich betreffend
tFrage: Meine Tochter studiert in Hagenberg Medientechnik und Design. Bislang hatte ich immer die Auskunft tel. vom FA bekommen...mit der Familienbeihilfe(Kinderbeihilfe) sei alles abgedeckt. Hatte gefragt ob ich die Studentenheimkosten bzw. Lebenskosten irgendwie absetzen könne. Heuer habe ich wieder gefragt und da hieß es, ja es gibt einen Pauschalbetrag bei außergewöhnl. Belastungen...ich solle dort meine Eintragung machen. Und tatsächlich habe ich hiefür 12x50,-- gutgeschrieben bekommen. Allerdings ist meine Tochter inzwischen im Masterstudium, also im 4.Jahr. Die Jahre davor bin ich leer ausgegangen. Gibt es eine Möglichkeit doch noch irgendwie nachträglich wg. falscher oder mißverstandener Auskunft die letzen 2Jahre aufzurollen? Hat es einen Sinn oder soll ich die 1200,-- in den Rauchfang schreiben. Danke für die Antwort sollte ich eine kriegen. Bin durch Zufall auf diese Seite gestossen. Oder kostet eine Auskunft was? Herzlichen Dank und Gruß Kurt Weghuber
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.05.2008 07:46
 


THEMA:  Re: Jahresausgleich betreffend
Sehr geehrter Herr Weghuber, die Auskunft kostet nichts. Beantragen Sie für die bereits abgeschlossenen Jahre die Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich der Einkommensteuer für die Jahre:......und führen Sie die Begründung so an, wie Sie oben geschrieben haben.
Verfasst von: jeannie am 05.05.2008 07:46
 


THEMA:  Re: Jahresausgleich betreffend
Der Jahresausgleich kann bis zu 5 Jahre aufgerollt werden! Bei Bedarf also bis 2003.
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