Sg Frau Mag Weiß,
ich habe Ihre Antwort auf meine erste Anfrage (siehe unten, nach den Sternchen) leider nicht ganz verstanden. Für die Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlage (bzgl Hinzurechnen von 8000) wäre ich Ihnen daher sehr dankbar.
1) Bedeutet Ihre Antwort, dass ich Mieteinahmen von beispielsweise 6000.- Euro/Jahr so zu versteuern hätte, als wären diese Einnahmen gleich 6000 + 8000 = 14000 / Jahr?
2) Und kann ich dann auch als beschränkt Steuerpflichtiger die ersten 10000.- ("steuerfreies Basiseinkomen") wieder unberücksichtigt lassen oder nicht?
Mit der Konsequenz dass ich im Fall meines Beispiels die restlichen 4000.- nach folgender Formel (für Einkommensteile von 10000 bis 25000) zu versteuern hätte?:
(14000 - 10000)x5750/15000
=> 1533.- fällige Steuer
Oder liege ich da völlig daneben?
Im Anschluss an Ihre Info habe ich im Internet noch ein wenig herumgewühlt.
Dabei habe ich der Ausfüllanleitung E8 zur ESt Erklärung E7 entnommen, dass ich als EU Bürger (bin Ö Staatsbürger)unter bestimmten Umständen (dich ich meiner Meinung nach erfülle) AUF ANTRAG auch unbeschränkt besteuert werden kann.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich in meinem Fall (Gesamteinnahmen aus Vermietung und Zinsen weniger als 10.000 Euro pro Jahr, kein anderes Einkommen, auch nicht in D) besser fahren würde (0.- Euro Steuer) wenn ich einen derartigen Antrag stellen würde?
Falls ja, wo und wie (Formular???) wäre ein derartiger Antrag zu stellen?
vielen Dank im Voraus
Im Übrigen wäre ich grundsätzlich an einer Beratung zu meiner konkreten Situation (Leben in D, Einkommen in A) interessiert, insbesondere um anstehende Entscheidungen zu treffen. Könnten Sie mir vielleicht per Email Ihre Stundensätze für derartige Beratungen mitteilen.
mfG
"max"
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Autor: max (---.epo.nl)
Datum: 15.04.08 14:35
ich lebe in Deutschland, bin in Deutschland steuerpflichtig und möchte meine Wiener Eigentumswohnung vermieten.
Ich habe weder in Deutschland noch in Österreich ein anderes Einkommen.
Gilt für mich als in Österreich nur beschränkt Steuerpflichtigen auch das "steuerfreie Basiseinkommen" von 10.000 Euro?
Oder müsste ich ein Einkommen aus Vermietung in Österreich auch dann versteuern, wenn die Einnahmen weniger als 10.000 Euro/Jahr betragen würden? Falls ja, mit welchen Sätzen?
Re: ESt aus Vermietung - beschränkt Steuerpflichtige
Autor: Mag.Veronika Weiß (---.steuerberatung-weiss.at)
Datum: 16.04.08 12:32
Bei beschränkter Steuerpflicht werden € 8.000,-- zu den Einkünften aus Vermietung hinzugerechnet.
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