Verfasst von:
Susanne_Z am
22.04.2008 10:30
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THEMA: Richtige Abgeltung für Schüler und Studenten |
Hallo,
als umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmerin würde ich zukünftig gerne manchen Tätigkeiten, welche über das Internet durchgeführt werden können, von Schülern und Studenten gegen Bezahlung erledigen lassen wollen.
Wie gehe ich richtig vor, damit ich diese Ausgaben auch in meiner Einnahmen- und Ausgaben Rechnung verbuchen kann? Ist eine Unterschrift des Schülers/Studenten grundsätzlich notwendig?
Vielen Dank |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
22.04.2008 10:30
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THEMA: Re: Richtige Abgeltung für Schüler und Studenten |
Zuerst stellt sich die Frage, ob es sich um ein echtes oder ein freies Dienstverhältnis handelt.
Auf Grund meiner Erfahrung und Ihrer weniger Worte würde ich von einem freien Dienstverhältnis ausgehen. D.h. Sie müssen vor Arbeitsbeginn eine Anmeldung des Dienstnehmers bei der GKK vornehmen und nach Ende der Tätigkeit wieder eine Abmeldung.
Damit fallen auch SV-Beiträge an die Sie teils von den Honorarnoten/Rechnungen Ihrer Mitarbeiter einbehalten, teils selbst dazu zahlen müssen.
Die Honorarnoten sind dann für Sie Betriebsausgaben (Fremdleistungen) sowie die Sozialversicherungsbeträge auch. Beides kann auch durch Überweisungen bzw. unterschriebene Auszahlungsbestätigungen nachgewiesen werden.
Für die Meldung und SV für freie Dienstnehmer können Sie gerne in der aktuellen Kundenzeitung auf www.hochweis.at nachlesen - zu Ihrer Orientierung.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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