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Verfasst von: sharka am 22.04.2008 11:16
 


THEMA:  Absetzbeträge und Werbungskosten
Hallo, ich schreibe eine Diplomarbeit auf das Thema - Das oesterreichische Steuersystem und hätte deswegen ein paar Fragen. 1. Kann aus allen Absetzbeträgen eine negative Steuerpflicht entstehen oder nur aus der Alleinverdiener absetzbetrag? 2. Gibt es bei Werbungskosten eine fixe Summe die man auch wenn keine Werbungskosten anfallen von der Bemessungsgrundlage abziehen kann? Vielen Dank fur Ihre Hilfe MFG sharka
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 22.04.2008 11:16
 


THEMA:  Re: Absetzbeträge und Werbungskosten
1.) ja 2.) ja, es gibt Pauschalierungen, die aber üblicherweise nicht als Fixbeträge sondern als % von den Einnahmen festgelegt sind. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: jeannie am 22.04.2008 11:16
 


THEMA:  Re: Absetzbeträge und Werbungskosten
Ich verstehe die Frage etwas anders und komme zu folgenden Antworten: Negative Steuerpflicht bedeutet: a) Rückzahlung einbehaltener Lohnsteuer auch unter Null und/oder b) Auszahlung auch ohne Berufstätigkeit/Lohnsteuerabzug betrifft Ferialjobs, kurzfristige Berufstätigkeit, Lehringe unter oder knapp über der Steuergrenze, Karenz, Arbeitslose, Pensionisten Auszahlung von ANAB, AVAB, AEAB, KESt und heuer erstmals PP - alles unter bestimmten Rahmenbedingungen, nachzulesen unter Stichwort: Negativsteuer Werbungskosten: für nsA gibt es das Werbungskostenpauschale von 132,- für Selbstständige gibt es je nach Berufsgruppe/Berufsbild Pauschalien von 6 % (Vortragende), 12 %, ..., die alle Ausgaben (ohne Nachweis!) außer SV und Fremdlöhne abdecken. Übrigens: Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und ergeben erst die BMGL. Unter dem Link GESETZE ist das EStG in vollständiger Fassung nachzulesen, ich empfehle auch "Das Steuerbuch 2008".
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