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Verfasst von: Klaus NEBEL am 21.04.2008 16:18
 


THEMA:  Eigentümer gibt Firma Darlehen
Wenn der EIGENTÜMER (od. gesch-führender Gesellschafter einer GSMBH) dieser Geld in Form eines Darlehens gibt, schuldet ihm die Firma dieses Geld. OK. Gibt es irgendeine Vorschrift, dass die Firma dem Darlehensgeber dieses Geld (binnen einer gewissen Frist?) zurückzahlen MUSS? Und was passiert, wenn der Geldgeber auf die Rückzahlung verzichtet? klaus.nebel@aon.at Vielen Dank PS Mein Partner behauptet nämlich, die Firma MÜSSE das Geld zurückzahlen und es könne auf die Rückzahlung NICHT verzichtet werden.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 21.04.2008 16:18
 


THEMA:  Re: Eigentümer gibt Firma Darlehen
Nun, Sie können natürlich auf die Rückzahlung verzichten, das gilt dann als Geschenk an das Unternehmen, bzw. als Kapitalerhöhung wenn eine solche beschlossen wurde. Es kann natürlich auch als Dauerdarlehen dort stehen bleiben. Es sollte jedoch sicherlich einen Vertrag zwischen Ihnen und der Gesellschaft geben, nach der Sie regeln, wie es mit Verzinsung und Rückzahlung aussieht. Denkbar ist - und oft üblich - dass ein gewisser Geschäftsumstand definiert wird, nachdem eine Rückzahlung erfolgt: z.B. einen Gewinn in Höhe von ...... oder einen Umsatz in Höhe von .... ab dem dann .... rücbezahlt wird in Raten von ...... In der Zwischenzeit erfolgt eine Verzinsung in Höhe von ...... Die Frage ist, warum Sie denn das Geld nicht rückbezahlt haben wollen? Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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