Verfasst von:
michael138 am
21.04.2008 16:24
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THEMA: Nebeneinkommen Maximalgrenze |
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Maximalgrenze für steuerfreien Nebenverdienst.
Ich bin Angestellter mit einem Monatsbrutto von EUR 2500,- und bin nebenbei geringfügig in einem Lokal gemeldet (4 Stunden / Monat).
Der Nebenverdienst beträgt im Monat EUR 100,-
Ab welchem Betrag bin ich verpflichtet, Steuern (in welcher Höhe?) für den Nebenverdienst abzuführen und wie berechnen sich diese?
Besten Dank im Voraus,
michael
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.04.2008 16:24
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THEMA: Re: Nebeneinkommen Maximalgrenze |
Wenn Sie in mehr als einem Dienstverhältnis stehen, dann müssen sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen - das Finanzamt wird Sie dazu auffordern.
Nachdem Sie zusammengerechnet über der Geringfügigkeit liegen, wird auch von der Nebenbeschäftigung SV nach zu zahlen sein (rund 18 %). Ebenso wird für den Betrag Lohnsteuer fällig. Das Finanzamt wir diese Berechnung durchführen und Ihnen den Betrag vorschreiben.
Sie können selbst eine Vorausberechnung durchführen unter: www.bmf.gv.at
Einen steuerfreien Zuverdienst gibt es nur, wenn sie selbständig sind - nicht bei 2 Dienstverhältnissen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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