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Verfasst von: michael138 am 21.04.2008 16:24
 


THEMA:  Nebeneinkommen Maximalgrenze
Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Maximalgrenze für steuerfreien Nebenverdienst. Ich bin Angestellter mit einem Monatsbrutto von EUR 2500,- und bin nebenbei geringfügig in einem Lokal gemeldet (4 Stunden / Monat). Der Nebenverdienst beträgt im Monat EUR 100,- Ab welchem Betrag bin ich verpflichtet, Steuern (in welcher Höhe?) für den Nebenverdienst abzuführen und wie berechnen sich diese? Besten Dank im Voraus, michael
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 21.04.2008 16:24
 


THEMA:  Re: Nebeneinkommen Maximalgrenze
Wenn Sie in mehr als einem Dienstverhältnis stehen, dann müssen sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen - das Finanzamt wird Sie dazu auffordern. Nachdem Sie zusammengerechnet über der Geringfügigkeit liegen, wird auch von der Nebenbeschäftigung SV nach zu zahlen sein (rund 18 %). Ebenso wird für den Betrag Lohnsteuer fällig. Das Finanzamt wir diese Berechnung durchführen und Ihnen den Betrag vorschreiben. Sie können selbst eine Vorausberechnung durchführen unter: www.bmf.gv.at Einen steuerfreien Zuverdienst gibt es nur, wenn sie selbständig sind - nicht bei 2 Dienstverhältnissen. mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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