Verfasst von:
Markus Z. am
10.03.2009 00:09
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THEMA: Diäten Italien !!!! |
Sg. Damen und Herren!
Ich betreibe ein kleines Transportunternehmen (Einnahmen Ausgaben). Habe ein Firmenfahrzeug (Caddy) im Betrieb. Ich fahre jeden zweiten Tag mit diesem Caddy von Graz nach Italien genauer gesagt 5 Orte welche ich 30 mal im Jahr anfahre. (rund 1200 km pro Fahrt). Mein Buchhalter der mir den Abschluss macht, hat folgendes gemeint: "Wir können das KM Geld nicht geltend machen da der Caddy 100% betrieblich ist. Jedoch können wir die Tagesdiäten für Österreich und Italien ansetzen. Sprich 15x 26,40 für Österreich, 15x 38,90 für Italien und 135x (150x - 15x volle Höhe) die Diff. zw. Ö und IT = 12,50."
Ich möchte mit dem Finanzamt keine nachträglichen Schwierigkeiten haben. Deshalb meine Frage an Sie, ist dies so richtig???
Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit??
Möchte meinen Buchhalter gerne etwas schlauer gegenüber treten!
Vielen Dank!!
Markus Z.
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Verfasst von:
jeannie am
10.03.2009 00:09
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THEMA: Re: Diäten Italien !!!! |
Beim km-Geld hat ihr Buchhalter Recht, es ist ein 100%iges Firmenfahrzeug.
Anders bei den Tagesdiäten: Ganz so einfach sehe ich die Rechnung nicht.
Sie fahren jeden 2. Tag - fahren sie die Orte einzeln, also im 10 oder 14-Tage-Rhythmus an? In exakt gleichbleibender Reihenfolge, jeden Ort extra? Nicht blockweise alle 5 Orte auf einer Fahrt?
Dann kommen sie NIE "in 5 aufeinanderfolgenden Wochen" immer ans selbe Ziel/die selbe Route? Dann stimmt die Regelung mit 15 Tagen.
Wenn die Route nicht gerade deckungsgleich ist (die Orte nah beieinanderliegen)- vergleichbar einem Linienverkehr, stehen ihnen für jeden Zielort 15x im Kalenderjahr Tagesdiäten zu.
Berechnung:
Graz - Grenze = 2,20 pro Stunde
in Italien = 35,80/12 pro Stunde (wie kommen sie auf 38,90?)
Grenze - Graz = Inlandstarif 2,20/h
max. 12/12 pro Tag (seit 1.1.2008 auch im Ausland!!!)
zeichnen Sie sich bitte eine Zeitlinie mit h-Teilung, wobei 1 Tag=24h bei Reiseantritt beginnt
Gesamte Reisezeit: 30,5 h (nehme ich mal an)
Graz bis zur Grenze ist jeweils 2,5 h
Anteil in Italien: 25,5 h Aufenthalt
1. Tag: 10 angefangene h in Italien, restliche 2 h in Österreich (zuerst Auslandsanteil abziehen, Rest zum Inlandstarif)
2. Tag: 4 h nach Ablauf von 24 h Reisezeit in Italien + 3/12 in Österreich
Anspruch 19 h Taggeld (12/12 pro 24 h Reisezeit, weiters jede angefangene Stunde)
ergibt in Österreich 5 h = 11,-
und in Italien 14 h = 41,77
vermutlich auch noch Nächtigung (Rechnung oder 27,90)
Ab der 16. Reise in den selben Ort (also ab der 76. Fahrt) steht Ihnen bei jeder Fahrt während der Zeit in Italien die Differenz zwischen Ausland und Inland zu. Nach obiger Rechnung ist das aber nicht automatisch 1 ganzer Tagsatz, sondern 14/12.
Variante:
Sie kommen innerhalb von 24 h wieder zurück nach Graz, sind aber mehr als 11 h unterwegs:
10/12 Taggeld in Italien
2/12 Taggeld in Österreich
Insgesamt 12/12 für 5 x 15 Reisen.
Ab der 76. Reise gebühren Ihnen 10/12 von (35,80 -26,40) = 7,83 für jede Reise
Der Anspruch auf Tagesdiäten gilt bei der 15er-Regelung für jeden Zielort 15 x im Kalenderjahr. Ab 1. Jännner stehen ihnen wieder die vollen Diäten zu, 15 x pro Zielort.
Wäre die Route deckungsgleich/Zielorte praktisch identisch:
Anspruch nur für die Fahrten der ersten 5 Wochen, dann sind sie ja regelmäßig wiederkehrend. Der Anspruch verfällt, bis sie 183 Tage (halbes Jahr) überhaupt nicht nach Italien (in diese Orte!) fahren.
Obwohl Sie bis zur Grenze die selbe Strecke fahren, also nur 5 Wochen gelten würden, wird jede Reise als Einheit gewertet - der Zielort ist entscheidend.
Den größten Fehler sehe ich in ihrer Aufstellung, dass bei Reiseantritt automatisch der gesamte Tagsatz verrechnet wird, obwohl die Zwölftelregelung gilt.
Bis zum Vorjahr galt bei Auslandsreisen die Drittelregelung - wobei ihnen pro Reise noch weniger Diäten geblieben wären.
lg jeannie |
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Verfasst von:
steuerberater am
10.03.2009 00:09
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