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Verfasst von: mini am 22.04.2008 19:59
 


THEMA:  Wohnraumsanierung
Inwieweit zählen folgende Renovierungen zur Wohnraumsanierung und können diese von der Steuer abgesezt werden: neue Badewanne, neue Fliesen, neue Zimmertüren. Dazu muss ich sagen, dass diese Tätigkeiten nicht von einem Unternehmen durchgeführt wurden. D.h. wir haben diese gekauft und selbst montiert bzw. gemacht. Falls diese absetzbar sind, dann eine zweite Frage: bis zur welcher Höhe. Danke vielmals. lg MINI
Verfasst von: jeannie am 22.04.2008 19:59
 


THEMA:  Re: Wohnraumsanierung
Nein. Nein. Nein. Alle Ihre Renovierungen beziehen sich lediglich auf kosmetische Aspekte, keine Wohnraumverbesserung (Wärmedämmung, Zubau, ...). Außerdem gelten bei Sanierungen nur Rechnungen von Gewerbebetrieben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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