Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht hatte jemand bereits den folgenden Fall und könnte mir eine Auskunft zur Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten geben. Sachverhalt: real überschuldeter Betrieb, Betriebsübergabe von Ehemann an Ehefrau. Ehefrau übernimmt Fremdwährungskredit. In den Vorjahren nur Kursgewinne, natürlich nicht gebucht mangels Realisierung. Vblk zu Anschaffungskurs 37.000, Vblk 31.12.2006 36.000, Vblk 31.1.2007 (Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, daher Schlussbilanz) 35.000. Fragen: Werden Kursgewinne in diesem Fall realisiert? Wenn ja, in welcher Höhe? Besten Dank.
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