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Verfasst von: claudia am 26.04.2008 07:21
 


THEMA:  Pendlerpauschale
Hi! Habe eine Frage. Bei meiner jetzigen Firma konnte ich die große Pendlerpauschale beziehen da ich im Aussensienst mit Firmensitz in Wien angestellt bin (Hauptwohnsitz in OÖ) Jetzt habe ich ein neues Jobangebot. Offizieller Firmensitz ist aber Deutschland. Würde wieder im Aussensienst arbeiten. In Österreich hat diese Firma aber keinen offizellen Firmensitz, lediglich einen Lagerraum /Werkstatt in Wien(je nach Definition). Kann ich als Arbeitsstätte (wenn der Arbeitgeber es genehmigt) z. B. unserer Lager/ Werkstatt in Wien angeben?. Weitere Frage bezüglich PKW Sachbezug: Die Firma will mir einen VW Sharan kaufen/ leasen...netto Anschaffung 40 000 inkl. Steuern etc --> Sachbezug 600 Euro (sprich der maximale) Wie kann ich diesen Sachbezug verringern (weil der frißt meine ganze Lohhnsteigerung von 10 000 Brutto Jahresgehalt auf) -weniger als 500 km privat im Monat sind unrealitisch *g* -bei Vorführwagen werden 20 % draufgeschlagen glaub ich, also würd das auch nichts bringen Das ist ziemlich dumm.. die einzige Möglichkeit wird sein dem Arbeitgeber von den Vorteilen für beide Partein zu überzeugen- einen günstigeren Dienstwagen anzuschaffen, oderß Hat irgend jemand Ideen?? Ich muss mich nämlich "gestern" entschieden haben für alte/ neue Firma Bitte bitte danke lg Claudia
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.04.2008 07:21
 


THEMA:  Re: Pendlerpauschale
Also bezüglich Firmensitz: Wenn Ihre Firma keine Betriebstätte in Österreich hat - das ist ein ganz wichtiger steuerlicher Aspekt! - dann gilt Ihre Privatadresse als Arbeitsplatz. Das ist auch relevant für die Sozialversicherung. Wie sind Sie denn dann dort gemeldet? Und wie läuft die Verrechnung? Ich habe selbst deutsche, belgische, französische und spanische Unternehmen, die Ihre Lohnverrechnung durch uns machen lassen, da das oft ein sehr heikler Punkt ist. Sie sollten das jedenfalls mit dem Betrieb besprechen ob es eine Betriebsstätte gibt, wer die Lohnabrechnung durchführt, wer für die Meldungen an die GKK zuständig ist ... Also den Vorteil von € 10.000,-- mehr Gehalt im Jahr kann der Selbstbehalt gar nicht auffressen - so viele Abgaben fallen da gar nicht an. Reduzieren können Sie es, wenn Sie einen Teil der Kosten (€ 0,xy je privatem Kilometer) selbst bezahlen. Aber da zahlen sie 100 % und die Abgaben betragen maximal 50 % - also sehe ich hier keinen Vorteil. Mit lieben Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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