hallo!
wohin gehören die erhaltenen anzahlungen von kunden gegliedert, wenn wohnungen aus dem umlaufvermögen (haus wird gebaut und wohnungen davon verkauft) erhalten wurden?
in die sonstigen verbindlichkeiten oder erhaltene anzahlungen (auf bestellungen) ???
dankeschön lg sabine w.
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.04.2008 07:22