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Verfasst von: Robert am 25.04.2008 14:53
 


THEMA:  Angestellter in A gründet Firma in SK
Hallo zusammen, hätte ein paar Fragen zum Folgenden: Ausgangssituation: - SK Staatsbürger, Hauptwonsitz in A (seit 15 Jahren) und SK - angestellt in A bei einer österreichischen Firma - gründet in SK eine GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter) Fragen: 1. ist die Gründung der Firma in SK dem öster. Arbeitsgeber zu melden? (Annahme: Arbeitsleistung in Österreich wird durch die Existenz der Firma nicht negativ beeinflußt) 2. ist die Gründung der Firma in SK der österreichischen Finanz zu melden? Wenn ja, wem und wo? 3. wie sieht die steuerliche Situation in A aus? LSt, SV, usw. wirden nur in A abgeführt. Müssen die Einkünfte aus der SK Firma in A besteuert werden? Vielen Dank für die Antworten
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.04.2008 14:53
 


THEMA:  Re: Angestellter in A gründet Firma in SK
1.Ich empfehle trotzdem die Firma dem Arbeitgeber zu melden. 2. u.3.Wenn Sie Einnahmen aus dieser Firma erzielen, dann ist dies dem Finanzamt zu melden.Das Doppelbesteuerungsabkommen ist zu beachten. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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