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Verfasst von: max mustermann am 26.04.2008 20:30
 


THEMA:  einkommensteuer ab wann?
Halli Hallo, ich habe in einem Zeitraum von 3 Monaten bei einem Betrieb ein Praktikum absolviert und insgesamt 1200€ -> 400€ / Monat verdient. Nach 2 Monaten Pause wurde ich vom gleichen Betrieb als Lehrling aufgenommen. Und bin bis heute noch als Lehrling angestellt. Jetzt flaterte vor 3 Monaten ein Brief herein (nicht eingeschrieben) mit einem Fragebogen (ohne weitere Erklärung einfach dieser Fragebogen) auf dem groß Stand ich solle doch bitte eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 machen. Das ganze hat mich sehr verwundert also habe ich gleich am nächsten Tag angerufen da mir der sofortige Anruf nicht möglich war es war ja schon 15:35 ... Der Herr am Telefon meinte ich sei Einkommensteuer Pflichtig da ich die Verdienstgrenze erreicht hätte wenn man meine Lehrlingsentschädigung hinzurechnet. Meine Frage wie hoch ist diese Verdienstgrenze und wieso wird meine Lehrlingsentschädigung angerechnet da ja mein freiberufliches Dienstverhältnis nach den 3 Monaten gekündigt wurde. Mitlerweile wurden mir 200 € Strafe angedroht und als Lehrling habe ich leider kein Geld für einen Steuerberater der mir hier antworten geben kann, und ich möchte dem netten Finanzamt solang keine Einkommensteuererklärung abliefern solang ich nicht sicher bin das ich dies auch wirklich muss. Danke schonmal für eure Antworten
Verfasst von: Jutta Rapp am 26.04.2008 20:30
 


THEMA:  Re: einkommensteuer ab wann?
Sie wurden aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, daher müssen Sie eine solche einreichen.
Verfasst von: jeannie am 26.04.2008 20:30
 


THEMA:  Re: einkommensteuer ab wann?
Ich vermute mal, dass der PC des FA zwei Dienstverhältnissse erfasst hat und damit ist man automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
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