Verfasst von:
Chiara am
05.05.2008 19:00
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THEMA: Privatdarlehen / Vergebührung |
Hallo,
im Zusammenhang mit einem Privatdarlehen beschäftigen mich derzeit folgende Fragen:
1.) Wann entsteht die Gebührenpflich? Kann der Vertrag zB auch erst (da vergessen) nach späterer Zeit angezeigt und vergebührt werden? Gibt es hier konkrete Fristen?
2.) Die Zinsen sind ja ESt-pflichtig - gibt es hier Freibeträge bzw. als welche Einkommensquelle sind diese zu führen? Gibt es Ausnahmen von der ESt-pflicht?
Danke vorab für die Untrstützung.
Schönen Abend noch
Chiara
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Verfasst von:
MichiG am
05.05.2008 19:00
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THEMA: Re: Privatdarlehen / Vergebührung |
Hallo,
grundsätzlich sind auch Privatdarlehensverträge gebührenpflichtig. Ich gehe davon aus, dass die Gebührenpflicht mit dem Abschluss des Vertrags bzw. unmittelbar danach entsteht.
Leider kann ich dazu nicht mehr sagen.
Michael |
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