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Verfasst von: Chiara am 05.05.2008 19:00
 


THEMA:  Privatdarlehen / Vergebührung
Hallo, im Zusammenhang mit einem Privatdarlehen beschäftigen mich derzeit folgende Fragen: 1.) Wann entsteht die Gebührenpflich? Kann der Vertrag zB auch erst (da vergessen) nach späterer Zeit angezeigt und vergebührt werden? Gibt es hier konkrete Fristen? 2.) Die Zinsen sind ja ESt-pflichtig - gibt es hier Freibeträge bzw. als welche Einkommensquelle sind diese zu führen? Gibt es Ausnahmen von der ESt-pflicht? Danke vorab für die Untrstützung. Schönen Abend noch Chiara
Verfasst von: MichiG am 05.05.2008 19:00
 


THEMA:  Re: Privatdarlehen / Vergebührung
Hallo, grundsätzlich sind auch Privatdarlehensverträge gebührenpflichtig. Ich gehe davon aus, dass die Gebührenpflicht mit dem Abschluss des Vertrags bzw. unmittelbar danach entsteht. Leider kann ich dazu nicht mehr sagen. Michael
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