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Verfasst von: Phil am 27.04.2008 13:20
 


THEMA:  Freier DN, Betriebsausgabenp. und Mitarbeiter
Hallo! Ich habe schon viel aus diesem tollen Forum gelernt, dennoch bleiben mir ein paar offene Fragen. Ich bin Techniker mit nur grundlegendem Wirtschaftswissen. Ich war geringfügig Angestellt und bin seit April freier Dienstnehmer. Ich möchte einen Mitarbeiter geringfügig anstellen, der mir bei diversen Arbeiten hilft. 1) Was muss ich dazu tun. Ich habe keinen Gewerbeschein, FN, UID, oder sonst etwas. Ist mir überhaupt gestattet jemand einzustellen? Das Gehalt des MA soll mir natürlich helfen meinen Gewinn zu reduzieren, damit ich diverse Grenzen nicht überschreite. (Da ich sonst sehr geringe Ausgaben habe, möchte ich die 12% BAP geltend machen.) 2) Muss ich dabei noch etwas bedenken, oder stimmt mein Plan soweit? 3) Der Mitarbeiter, den ich einstellen will, hat einen Teilzeitjob, was heißt das für mich und ihn bezüglich Melden, Steuern,... 4) Muss ich mein geringfügiges Einkommen vom ersten Quartal zum Einkommen bei der ESt-Erklärung dazuzählen? Ich glaube damit habe ich vorerst genug Fragen gestellt, obwohl mir noch eine Menge einfallen. Ich habe vor, die weiteren Fragen bei einem Steuerberater zu klären, doch wenn möglich würde ich den MA schon gerne mit 1.Mai anmelden. Ich danke recht herzlich für jede Antwort und wünsche noch einen schönen Sonntag. Phil
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.04.2008 13:20
 


THEMA:  Re: Freier DN, Betriebsausgabenp. und Mitarbeiter
Sie können den Mitarbeiter auch ohne Gewerbeschein anmelden. Es werden Ihnen Unfallversicherung und Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekaasse vorgeschrieben. Der Mitarbeiter muß Einkommensteuer nachzahlen, wenn sein gesamtes Jahreseinkommen über € 10.000,-- liegt und er muß Sozialversicherung nachzahlen. Ihre Rechnung geht nur auf,wenn Ihre Abgabenersparnisse trotzdem noch höher sind. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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