Guten Tag.
Im Rahmen meines Handelsgewerbe plane ich den Import von Bier aus Litauen.
Für mich kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung und ich bin Schwellenerwerber.
Laut Umsatzsteuerrichtlinien ist der innergemeinschaftliche Erwerb verbrauchsteuerpflichtiger Waren auch von einem Schwellenerwerber zu versteuern.
Ist hiermit lediglich die Verbrauchsteuer (Biersteuer) gemeint, oder ist zuzüglich die Erwerbsteuer zu entrichten?
Und muss ich für den Antrag einer UID-Nummer mittels Formular U15 auf die Erwerbsschwelle verzichten oder ist der Erwerb verbrauchsteuerpflichtiger Waren für die Erteilung der UID-Nummer hinreichend? Die diesbezüglichen Erläuterungen auf der Formularrückseite sind für mich leider nicht eindeutig?
herzlichen Dank,
Harald Weiser
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