Verfasst von:
tom34 am
29.04.2008 15:11
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THEMA: Namensgebung |
Guten Tag!!!
bin seit kurzem einzelunternehmer! und nicht im firmenbuch eingetragen
wollte fragen wie es jetzt mit der namengebung ist.
kann ich meinem unternehmen jatzt einen phantasienamen geben der mir zusagt mit name addresse im anhang, oder ist das nicht ordnungsgemaeß?
mit freundlichen gruessen tom
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Verfasst von:
andreasdf am
29.04.2008 15:11
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THEMA: Re: Namensgebung |
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=246437&DstID=682&BrID=0
# Einzelunternehmer: Nicht im Firmenbuch eingetragen: Vor- und Zuname. Im Firmenbuch eingetragen: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz "eingetragener Unternehmer" oder "e.U.".
Wollen Sie zur besseren Vermarktung eine zusätzliche Bezeichnung führen, so spricht man in diesem Fall von einer Etablissementbezeichnung (Geschäftsbezeichnung). Diese darf ebenfalls nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen.
So kann beispielsweise die nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmerin Susanne Maier zusätzlich zu ihrem Vor- und Nachnamen folgende Geschäftsbezeichnung verwenden: Wollstube Susi bei Betreiben eines Strickwarenhandels.
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