Liebe Kollegen,
meine GmbH hat ein Firmenkfz (wird vom DN privat + betrieblich genutzt) aus Deutschland gemietet. Wie wird dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich gehandhabt. Ein Reverse Charge Abzug darf wohl nicht vorgenommen werden. Muß der Betrag stattdessen Brutto mit der 19%igen deutschen Vorsteuer als Aufwand erfaßt werden?
Herzlichen Dank. |
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