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Verfasst von: Christina am 29.04.2008 15:12
 


THEMA:  geringfügig und Honararnoten
Ich bin Studentin und geringfügig in einer Firma beschäftigt. Da ich aber schon einiges an Überstunden angehäuft habe, möchte die Firma mir diese nun in Form von Honorarnoten auszahlen. Könnte mir jemand erklären, inwieweit ich dann einerseits mein Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung, andererseits die Honorarnoten versteuern muss? Danke!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.04.2008 15:12
 


THEMA:  Re: geringfügig und Honararnoten
Das geht m.E. nicht. IN diesem Fall muß Sie die Firma eben höher anmelden.
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