Verfasst von:
Markus222 am
02.05.2008 09:44
|
|
THEMA: Selbstständigkeit und freier Dienstnehmer |
Hallo,
Ich bin einzelunternehmer mit UID und bin nebenbei bei einer firma als freier dienstnehmer angestellt.
als jungunternehmer bin ich noch von der sva ausgeschlossen, bin nun bei dieser firma versichert.
Wie sieht das ganze nun aus?
geht das ganze nebenbei oder muss ich als unternehmer mit uid denen eine rechnung austellen quasi wie ein freelancer?
denke bei meinem umsatz von über 20.000€ müsste ich eh sva pflichtversichert werden. Erst dann würde mir eine zweite Versicherung nichts bringen. |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.05.2008 09:44
|
|
THEMA: Re: Selbstständigkeit und freier Dienstnehmer |
Ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe:
Zur Ust-pflicht:wenn Ihr Jahresumsatz höher als € 30.000,-- netto ist,dann werden Sie umsatzsteuerpflichtig.
Wenn sie nur Einkünfte als freier DN beziehen, dann sind Sie bei der Gebietskrankenkasse versichert.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
|
|
|
|