Verfasst von:
SabineK am
15.05.2008 09:30
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THEMA: GmbH |
Hallo!
Ich habe eine Frage:
Bei uns wurde die Bank gewechselt, bei den neuen Konto wurde durch einen Gesellschafter ein Privatsparbuch als Sicherstellung hinterlegt.
Muss dies auch in der Buchhaltung erfasst werden? Wenn ja, wie? Das Konto liegt in einen Safe bei der Bank...rein als Sicherstellung!
Lg, Sabine |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
15.05.2008 09:30
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THEMA: Re: GmbH |
Nein, eine Erfassung muss nicht erfolgen, da das Sparbuch nicht im Besitz und/oder Eigentum der GmbH ist sondern es sich um eine Haftung für den Gesellschafter handelt, die eventuell bei ihm - wenn er eine eigene Buchhaltung hätte - als Eventualverbindlichkeit dargestellt würde.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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