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Verfasst von: Anna am 06.05.2008 18:37
 


THEMA:  Geringfügigkeitsgrenze- Honorarnote
Hallo! Ich bin eine Studentin, also bei meinem Vater mitversichert, und arbeite neben meinem Studium in einem Betrieb, wo ich so viel verdiene, dass ich die Geringfügigkeitsgrenze gerade noch unterschreite. Nun habe ich das Angebot bekommen, auf Honorarnotenbasis noch ein bisschen etwas dazu zu verdienen (ca. 30-50 Euro/ Monat). Müsste ich aufgrund dieser 30-50 Euro mehr Abgaben leisten, da ich insgesamt dann ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreite? Oder werden Honorarnoten anderes gehandhabt? Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen, Anna
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.05.2008 18:37
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeitsgrenze- Honorarnote
Auf Honorarbasis könnten sie jährlich ca 4.000,-- € sozialversicherungsfrei verdienen. Aber beim selben Dienstgeber ist das fast unmöglich.
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