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Verfasst von: Anna am 16.05.2008 13:27
 


THEMA:  Geringfügigkeitsgrenze- Honorarnote
Hallo! Ich bin eine Studentin, also bei meinem Vater mitversichert, und arbeite neben meinem Studium in einem Betrieb, wo ich so viel verdiene, dass ich die Geringfügigkeitsgrenze gerade noch unterschreite. Nun habe ich das Angebot bekommen, auf Honorarnotenbasis noch ein bisschen etwas dazu zu verdienen (ca. 30-50 Euro/ Monat). Müsste ich aufgrund dieser 30-50 Euro mehr Abgaben leisten, da ich insgesamt dann ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreite? Oder werden Honorarnoten anderes gehandhabt? Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen, Anna
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 16.05.2008 13:27
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeitsgrenze- Honorarnote
Wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, dann müssen Sie vom Gesamtbetrag Sozialversicherung zahlen (rd. 18 %). Haben Sie bitte auch ein Auge auf eventuelle Stipendien und deren Vorschriften Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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