Verfasst von:
Anna am
16.05.2008 13:27
|
|
THEMA: Geringfügigkeitsgrenze- Honorarnote |
Hallo!
Ich bin eine Studentin, also bei meinem Vater mitversichert, und arbeite neben meinem Studium in einem Betrieb, wo ich so viel verdiene, dass ich die Geringfügigkeitsgrenze gerade noch unterschreite.
Nun habe ich das Angebot bekommen, auf Honorarnotenbasis noch ein bisschen etwas dazu zu verdienen (ca. 30-50 Euro/ Monat).
Müsste ich aufgrund dieser 30-50 Euro mehr Abgaben leisten, da ich insgesamt dann ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreite? Oder werden Honorarnoten anderes gehandhabt?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen, Anna |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.05.2008 13:27
|
|
THEMA: Re: Geringfügigkeitsgrenze- Honorarnote |
Wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, dann müssen Sie vom Gesamtbetrag Sozialversicherung zahlen (rd. 18 %).
Haben Sie bitte auch ein Auge auf eventuelle Stipendien und deren Vorschriften
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
|