Verfasst von:
Hari am
02.05.2008 09:52
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THEMA: Einkünfte aus Vermietung/USt |
Sehr geehrte Forumsteilnehmer, folgendes Szenario:
Ich werde wahrscheinlich ein Ein/Zweifamilienaus im Herbst übernehmen (Schenkung). Einen Teil des Hauses möchte ich vermieten (einzige Vermietung meinerseits). Nun wird fürs Haus eine neue Heizung fällig. So weit ich weiß kann ich aliquot auf die m2 der Wohnung die Heizung abschreiben. Da ich nicht gedenke eine USt auf die Mieteinkünfte zu verrechnen (kleiner € TS 30 Einnahmen im Jahr) werde ich auch die Ust nicht abschreiben können von der Heizung, oder? Eine weitere Frage die mich beschäftigt sind die Kosten für Notar, Grundbuchsübertragung etc. Kann ich die einfach zur Gänze abschreiben oder auch nur auf m2? Ein bisschen viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Danke!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.05.2008 09:52
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THEMA: Re: Einkünfte aus Vermietung/USt |
Richtig: wenn Sie nicht mit Ust vermieten, können Sie die Vorsteuer auch nicht zurückholen.
Sie dürfen alle Kosten nur anteilig gem. den m der vermieteten Fläche abschreiben.
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