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Verfasst von: Stefan am 02.05.2008 09:47
 


THEMA:  Honorarnote an gemeinnützigen Verein stellen
Hallo, ich möchte gerne einen gemeinnützigen Verein eine Honorarnote für meine erbrachten Leistungen stellen, doch die Kassierin meinte dass es nicht zulässig ist. Sie möchte mich deshalb geringfüg anmelden. Ich habe allerdings schon eine geringfügige Beschäftigung und würde einmal über die Grenze von der Geringfügigkeit kommen und dann wieder nicht. Nachdem ich dann jedesmal bei der Krankenkasse die Sozialversicherung ändern muss, wär mir das mit der Honorarnote lieber. Nur bräuchte ich eine Aussage darüber, ob ich als Privatperson an einen gemeinnützigen Verein eine Honorarnote für meine Tätigkeiten stellen darf ( wie schaut das aus wenn ich Vereinsmitglied bin und regelmässige Stunden arbeite ??)) Danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.05.2008 09:47
 


THEMA:  Re: Honorarnote an gemeinnützigen Verein stellen
Die Sorge Ihrer Kassierin ist, dass die Krankenkassa sagen könnte, Sie erbringen kein Werk, sondern Sie stellen Ihre Arbeitskraft zur Verfügung und dann müsste der Verein Sozialversicherung nachzahlen.
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