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Verfasst von: erich am 02.05.2008 09:42
 


THEMA:  Gewinn und Verlustrechner
hallo, folgender sachverhalt. bin seit jahren selbständig- gewinn und verlustrechner. habe jetzt fast zwei probemonate als angestellter hinter mich gebracht- gewerbe weiter laufen lassen- bei sva differenzbe. beantragt und, da ich das dienstverhältnis wieder gelöst,wieder über das ende der mehrfachversicherung bekannt gegeben. Jetzt meine frage- muß ich das gehalt, welches ich in den probemonaten erhalten habe, bei meiner einnahmen-ausgabenrechnung einbringen, oder erst bei eks erklärung 2008 als weitere einnahmen anführen? vielen dank im voraus! lg e.e
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.05.2008 09:42
 


THEMA:  Re: Gewinn und Verlustrechner
Erst bei der Einkommensteuererklärung und zwar auf dem Deckblatt bei:" Wieviele Stellen haben im Jahr......".müssen Sie nur eine 1 eintragen sonst nichts, da das Finanzamt ohnehin den Lohnzettel von Ihrem Dienstgeber bekommt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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