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Verfasst von: Christian Rychnovsky am 05.05.2008 12:12
 


THEMA:  Steuern Nebenerwerb
Hallo, Ich hätte eine Frage bezüglich eigenes Gewerbe neben einem Angestelltenverhältnis: Ich möchte mich neben meiner Stelle als Angestellter, als Vermögensberater ausbilden lassen. Dazu benötigt man ein eigenes Gewerbe, dass man anmelden muss. Welche steuerlichen Grenzen gibt es in dieser Branche, und auf wass muss ich aufpassen? Ich würde mich um eine Antwort freuen, lg Christian
Verfasst von: jeannie am 05.05.2008 12:12
 


THEMA:  Re: Steuern Nebenerwerb
Da wird ab dem 1. € Gewinn die volle Steuer zu bezahlen sein. Die Freigrenze von 730,- jährlich ist hier wohl kein Thema. Mit der Gewerbeanmeldung ist auch SV fällig. Bis 4188,12 Gewinn (2008) kann man Befreiung beantragen, UV ist trotzdem zu zahlen. Als Obergrenze gilt für ASVG und GSVG gemeinsam die HBGL. lg jeannie
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