Verfasst von:
Martin Hinterhauser am
17.05.2008 08:54
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THEMA: Steuern - bäuerliche Nebentätigkeit |
Liebe Fr. Mag. Veronika Weiß !
Wir sind ein kleiner Familienbetrieb mit Eigenproduktion von landwirtschaftlichen Produkten sowie Direktvermarktung. Der Betrieb wird als vollpauschalierter Landwirtschaftsbetrieb geführt (Einheitswert < 65.500 EUR).
Die Produkte die wir vermarkten sind zu 99 % Urprodukte. Der Rest ist be- bzw. verarbeitete Ware (keine Urprodukte). Steuern werden vom Einheitswert bezahlt, da ja auch keine Buchführungspflicht besteht.
Ich habe nun gehört, dass es hinsichtlich der Besteuerung von Urprodukten und be- bzw. verarbeiteten Produkten (anscheinend „bäuerliche Nebentätigkeit“) Unterschiede gibt. Welche Unterschiede gibt es hier, insbesondere aus steuerlicher Sicht? Muss man für eine geringe Menge an be- bzw. verarbeiteten Waren ein Gewerbe anmelden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Martin Hinterhauser
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
17.05.2008 08:54
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THEMA: Re: Steuern - bäuerliche Nebentätigkeit |
Sehr geehrter Herr Hinterhauser,
leider sind wir nicht auf Land-u.Forstwirtschaft spezialisiert.
Aber nach meinem Verständnis fallen die bearbeiteten Waren nicht unter die Pauschalierung und müssen normal der UST unterzogen werden.
Wegen Gewerbeschein könnten Sie bei der Kammer anfragen.
Wenn Sie bei google:"besteuerung von urprodukten in der landwirtschaft eingeben"
erhalten Sie mehr Informationen.
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