Verfasst von:
Andreas777 am
15.05.2008 09:23
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THEMA: dringend - Finanzrechtl. Pflicht der Aufzeichnung von Überstunden ? |
Hallo!
Eine grundlegende Frage:
Besteht steuerrechtlich/finanzrechtlich die Pflicht, die Überstunden zu erfassen? Oder ist das eine reine arbeitsrechtliche Pflicht?
Dass die paar Überstunden, die begünstigt sind, erfasst werden müssen, ist mir klar, wie schaut es mit weiteren aus - z.B. bei Pauschalen? Wie schaut es mit als Mehrdienstleistungspauschalen aus, die in Stunden definiert sind?
Vielen Dank im Voraus!!! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
15.05.2008 09:23
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THEMA: Re: dringend - Finanzrechtl. Pflicht der Aufzeichnung von Überstunden ? |
Immer dann, wenn steuerliche Begünstigungen daran geknüpft sind, dann sind auch steuerrechtlich entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
Wenn eine Versteuerung als laufender Bezug erfolgt, dann ist das Finanzamt nicht das Thema sondern das Arbeitsrecht - so wie Sie geschrieben haben.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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