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Verfasst von: Paul Weber am 06.05.2008 18:20
 


THEMA:  Angestellt & Selbstständig
Ich möchte einem bestehenden Unternehmen zur Ausübung eines neuen Gewerbes meine §95-Befähigung zur Verfügung stellen, dafür ein ANGESTELLTENVERHÄLTNIS über 20 Wochenstunden eingehen und in dieser Zeit auch dieses Gewerbe dort ausüben. Darüber hinaus möchte ich dem Unternehmen aber auch als SELBSTSTÄNDIGER für Seminare u.ä. zur Verfügung stehen und würde dafür Honorarnoten stellen. Geht das prinzipiell für ein und das selbe Unternehmen? Vielen Dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.05.2008 18:20
 


THEMA:  Re: Angestellt & Selbstständig
Das geht nur, wenn sich die beiden Tätigkeiten streng trennen lassen.Wenn Sie sicher gehen wollen, dann lassen Sie es sich vorher von der Gebietskrankenasse bestätigen!
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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