Hallo!
Ich habe meine gewerbliche Tätigkeit im Dezember 2007 beendet und bin nun wieder unselbständig erwerbstätig. Bis 2007 war ich EA-Rechner.
Aus der gewerblichen Tätigkeit bestehen noch Restschulden, für die ich längerfristige Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen habe.
Frage nun: kann ich diese Zahlungen (= nachträgliche Betriebausgaben bzw. Nachlaufverluste) in 2008 und Folgejahre noch steuerlich geltend machen und mit meinen NSA-Einkünften verrechnen? Kann ich eine Einkommensteuererklärung weiter abgeben auch wenn ich keine Einkünfte aus Gewerbe mehr beziehe?
Und wie sieht´s mit Vorsteuern aus? In den Ratenzahlungen sind ja noch anteilige Vorsteuern enthalten, ich würde gerne diese auch in 2008 weiterhin geltend machen. Steuerpflichtige Umsätze gibt es aber nicht mehr.
Danke für Ratschläge!
Franz |
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