Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Robert Julian am 09.05.2008 08:54
 


THEMA:  Absetzen der Unterhaltszahlungen
Ich leistete seit geraumer Zeit Unterhaltszahlungen für meine beiden Söhne, seit kurzem ist einer davon zu mir gezogen und wir haben uns erstmal darauf geeinigt, daß ich weiterhin den Prozentsatz meines Nettogehaltes für meinen älteren Sohn überweise, und meine Ex den entsprechenden Prozentsatz ihres Nettogehaltes an mich überweist. Können wir beide diesen Betrag bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzen oder nur derjenige von uns beiden, der mehr bezahlt den Differenzbetrag. Zur Zeit ist die Differenz nicht sehr groß, das kann sich aber im Laufe der Zeit durch Gehaltserhöhungen, Überstunden oder Alterssprünge auch noch ändern.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.05.2008 08:54
 


THEMA:  Re: Absetzen der Unterhaltszahlungen
Für den Sohn, der nicht bei Ihnen wohnt, steht Ihnen der Unterhaltsabsetzbetrag zu.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.