Guten Tag,
ich habe eine ähnliche Frage; allerdings war ich von Jänner bis Juni 2012 als Grafikerin selbständig, mit 30. Juni habe ich meinen Gewerbebetrieb geschlossen und bin seit 2. Juli 2012 unselbständig tätig. Welche Steuererklärung(en) muss ich für 2012 abgeben, und bis wann? Und warum muss ich immer noch eine vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlung für 2013 leisten? Ergänzung: ich habe noch einen Rückstand auf meinem Steuerkonto und zahle diesen mittels Ratenvereinbarung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Koppensteiner-Etlinger |