Verfasst von:
Helmut Meyer am
13.05.2008 20:49
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THEMA: Absetzung der Umsatzsteuer |
Guten Tag !
Ich habe eine gebrauchte Wohnung für Vermietzwecke gekauft und Küche und Bad renoviert.
Die Kosten kann ich wohl auf 10 Jahre verteilt absetzen.
Meine 1. Frage: Kann ich die Mehrwertsteuer dieser Rechnungen ( Material, Installateur, etc.) nicht schon sofort 2008 absetzen ? (ich werde zum Ust- Bruttosystem optieren, Vermieteinkünfte ca. 10000 €/Jahr )
2. Frage: In einem Steuerbuch steht, dass Maklerhonorar, Grundbucheintragung, rechtsanwalt, zu den Anschaffungskosten gehören und daher als Afa auf 67 Jahre abgeschrieben werden kann, in einem anderen Buch werden diese Kosten sofort abgeschrieben. Wie mach ichs richtig ?
Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
H. Meyer
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.05.2008 20:49
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THEMA: Re: Absetzung der Umsatzsteuer |
Die Vorsteuer können Sie nur zurückholen, wenn Sie mit Umsatzsteuer vermieten.
Eventuell können Sie das Maklerhonorar sofort
absetzen.Die anderen Kosten müssen Sie aktivieren.
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