Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Helmut Meyer am 13.05.2008 20:49
 


THEMA:  Absetzung der Umsatzsteuer
Guten Tag ! Ich habe eine gebrauchte Wohnung für Vermietzwecke gekauft und Küche und Bad renoviert. Die Kosten kann ich wohl auf 10 Jahre verteilt absetzen. Meine 1. Frage: Kann ich die Mehrwertsteuer dieser Rechnungen ( Material, Installateur, etc.) nicht schon sofort 2008 absetzen ? (ich werde zum Ust- Bruttosystem optieren, Vermieteinkünfte ca. 10000 €/Jahr ) 2. Frage: In einem Steuerbuch steht, dass Maklerhonorar, Grundbucheintragung, rechtsanwalt, zu den Anschaffungskosten gehören und daher als Afa auf 67 Jahre abgeschrieben werden kann, in einem anderen Buch werden diese Kosten sofort abgeschrieben. Wie mach ichs richtig ? Mit der Bitte um Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen H. Meyer
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.05.2008 20:49
 


THEMA:  Re: Absetzung der Umsatzsteuer
Die Vorsteuer können Sie nur zurückholen, wenn Sie mit Umsatzsteuer vermieten. Eventuell können Sie das Maklerhonorar sofort absetzen.Die anderen Kosten müssen Sie aktivieren.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.