Verfasst von:
NJ am
16.05.2008 13:29
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THEMA: Geringfügig + Neue Selbstständige |
Guten Tag!
Ich hätte eine Frage:
Wie ist das wenn man eine Tätigkeit als Neue Selbstsändige ausübt (für ca. 150-250 Euro /Monat) und noch dazu eine geringügig angemeldete Stelle (für 250 Euro /Monat) annehmen möchte (Person bezieht KBG). Wie ist das dann mit der sozialversicherung? Wie viel muß man da dann zahlen? Wird da das Einkommen dann zusammen gerechnet und daraus die Soz. ermittelt? Wo muß man das melden?
Danke! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.05.2008 13:29
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THEMA: Re: Geringfügig + Neue Selbstständige |
Wenn sie als Neue Selbständige tätig sind und NICHT als freier Dienstnehmer, dann unterliegen Sie damit der gewerblichen Sozialversicherung (bitte dort auch anmelden).
Dafür gilt eine eigene Geringfügigkeit.
Wenn sie zusätzlich angemeldet sind, dann unterliegen sie damit der ASVG (also der Gebietskrankenkasse im Normalfall) und haben eine getrennt zu betrachtende Geringfügigkeit. Die Meldung erfolgt durch den Dienstgeber.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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