Verfasst von:
Markrhom am
16.05.2008 13:37
|
|
THEMA: Ruhendmeldung |
Habe im März dieses Jahres meine Einzelhandelsfirma ruhend gemeledet.
Meine Frage: Wie lange kann man eigentlich ruhend melden?
Kann ich mit einer Ruhendmeldung "bis in alle Ewigkeit" die teure Schließung meiner Firma umgehen? Es befinden sich nämlich noch langfristige Abschreibungen in meiner Firma, für die Mwst. zurückzuzahlen wäre wenn ich meine Firma schließe. |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.05.2008 13:37
|
|
THEMA: Re: Ruhendmeldung |
Eine Befristung aus dem Gewerberecht wäre mir hier nicht bekannt. Sie zahlen ja bei der Wirtschaftskammer dafür jährlich die Grundumalge (wenn auch in reduzierter Höhe).
Im Fall einer Prüfung durch die Finanz wird vermutlich hinterfragt werden, ob es sich nicht um eine Betriebsschließung handelt. Sinnvoll wäre es sicherlich im geringen Umfang etwas zu tun um eine Tätigkeit weiter nach zu weisen. Eventuell doch den Gewerbeschein weiter laufen zu lassen und in der SV eine Differenzvorschreibung zu beantragen. Das sollte man sich eventuell gesamthaft durchsehen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
|
|
|
|