Verfasst von:
Ada Menon am
16.05.2008 17:55
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THEMA: nebenberufliche trainerin erwachsenenbildung |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin nebenberuflich als Trainerin in der Erwachsenenbildung tätig (hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis).
Das Dienstverhältnis, das ich bei meiner nebenberuflichen Tätigkeit eingehe, ist ein freier Dienstvertrag. Ich beziehe ca. 6000 EUR/Jahr aus dieser nebenberufilchen Tätigkeit.
Meine Frage ist, wieviel ich nebeberuflich aus dieser Tätigkeit beziehen darf, ohne zusätzlich bei der gewerblichen SVA Beiträge zahlen zu müssen? Gibt es dafür eine Obergrenze? Was muss ich da beachten?
Danke für Ihre Hilfe!
Ada Menon |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.05.2008 17:55
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THEMA: Re: nebenberufliche trainerin erwachsenenbildung |
Bei einem freien Dienstverhältnis müssen Sie jedenfalls bei der ASVG gemeldet sein - das sollte der Dienstgeber gemacht haben.
Dadurch fällt für den gesamten Betrag Sozialversicherung an und nur im Fall einer Beitragsgrundlage über die Höchstbemessung hinaus kann es zum Jahresende durch einen Ausgleichsantrag zu einer Rückzahlung kommen.
die gewerbliche SVA ist hier gar nicht zuständig, wie gesagt, es ist ASVG pflichtig - oder doch kein freier Dienstvertrag?
Nachlese dazu gibt es in meiner letzten Kundenzeitung (impuls) auf meiner Homepage.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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